Drucken

Aufgrund der geltenden Vorschriften der Landesregierung zu den Corona-Maßnahmen gilt ab dem 01.12.2021 für das Sportschießen die 2G+ Regel.

D.h. es ist neben dem Geimpft- oder Genesen-Nachweis auch ein negativer Testnachweis gemäß §7 der aktuellen Nds. Corona-Verordnung vorzulegen.

Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von der Vorlage eines Geimpften-, Genesenen- oder Getesteten-Nachweises befreit.

Außerdem ist für alle nur noch ein Mund-Nasen-Schutz mit dem Schutzniveau FFP2, KN 95 oder Gleichwertiges zulässig. Die medizinischen Masken gehören nicht mehr dazu.

 

Aus diesem Grund setzt der Kreisschützenverband Rotenburg (Wümme) seine Rundenwettkämpfe in allen Kreisklassen und Kreisligen aus.

 

Ich hoffe das wir anfang des Jahres die Rundenwettkämpfe fortsetzen können. Vielleicht schon ab Februar 2022.

Ihr werdet dann in Kenntnis gesetzt.

MFG

Hartwig Müller

Kreisschießsportleiter